Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und red!sign Graphik Loft, Hafize Kaynar, Wedeler Landstraße 93, 22559 Hamburg im Folgenden „red!sign Graphik Loft, Hafize Kaynar“ genannt.

 

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von red!sign Graphik Loft nicht Vertragsbestandteil. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1.

Die Angebote von red!sign Graphik Loft sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung auch per E-Mail - zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.

 

2.2.

Wird red!sign Graphik Loft nach Fertigstellung einer Website auch mit deren Wartung beauftragt, kann der Kunde und auch red!sign Graphik Loft den Wartungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist kündigen.

 

3. Preise

3.1.

Maßgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

 

3.2

Preise für Domaineinrichtung und -hosting stellen für maßgestaltet durchlaufende Posten dar. Preiserhöhungen in diesem Segment erfolgen ohne Einflussmöglichkeit für maßgestaltet und werden an den Kunden weitergereicht.

 

3.3.

Tritt ein Kunde nach erfolgtem Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, ist maßgestaltet berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Druckvorlagen, Programmierung etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von „red!sign Graphik Loft“.

 

4.2.

Ist der Kunde nach erbrachter Leistung durch red!sign Graphik Loft mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist red!sign Graphik Loft auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, das Übermitteln (Upload) der fertiggestellten Website auf einen Web-Server bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.

 

4.3.

Die Rechnung über die vereinbarte Vergütung - ohne Abzug zahlbar - ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

 

5. Lizenzvereinbarung

5.1.

Der Kunde erhält von red!sign Graphik Loft ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Webdesigns (Lizenz). Der Begriff „Webdesign“ umfasst das originale Design und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Designs, die mit anderen Programmen verbunden werden. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen auf den Programmen selbst. Für die erstmalige Erstellung des Webdesigns gilt, dass red!sign Graphik Loft dem Kunden eine Kopie der erstellten Leistung zur Verfügung stellt. Das Original verbleibt bei red!sign Graphik Loft. Für vom Kunden nach Überlassung der Kopie vorgenommenen Veränderungen ist red!sign Graphik Loft nicht weiter verantwortlich.

 

6. Rechte Dritter

6.1.

Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der nach seinen Informationen für ihn von red!sign Graphik Loft erstellten Webseiten oder Grafikdesignaufträge weder gegen deutsches noch gegen sein hier von gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- Copyright- und Wettbewerbsrecht, verstößt.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

 

6.2.

red!sign Graphik Loft behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Web- Server auszunehmen. Der Kunde ist von einer etwa vorgenommenen Löschung/Nichtspeicherung der betreffenden Seiten unverzüglich zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn red!sign Graphik Loft von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf für den Kunden erstellten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie fremde Rechte verletzen.

 

6.3.

Es besteht für red!sign Graphik Loft keine Prüfungspflicht. red!sign Graphik Loft ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, auf dem Server zu löschen oder in anderer Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen.

 

7. Gewährleistung

7. 1 .

red!sign Graphik Loft gewährleistet die Funktionalität der erstellten Webseiten. Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen red!sign Graphik Loft stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

 

7. 2.

Mängel werden von red!sign Graphik Loft in angemessener Frist durch den Upload der geänderten Webseiten und deren Komponenten erledigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.

 

7.3 .

Wird die Software/ der Quellcode durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung.

 

7. 4.

Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.

 

8. Haftung

8.1.

Von red!sign Graphik Loft wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für den Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste.

 

8.2.

red!sign Graphik Loft übernimmt keine Haftung für Ausfallzeiten, in denen das Angebot aus - von red!sign Graphik Loft unverschuldeten - Gründen nicht über elektronische Netze empfangen werden kann.

 

8.3.

Haftungs- und Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.

 

8.4.

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8.5.

Die Verfügbarkeit eines Dienstes wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Es können aber trotzdem Einschränkungen in der Verfügbarkeit entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von red!sign Graphik Loft liegen (Hardware des Nutzers; Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von red!sign Graphik Loft handeln; höhere Gewalt). Soweit außerhalb des Einflussbereichs von red!sign Graphik Loft liegende Umstände zu Einschränkungen von Funktionalität und Erreichbarkeit der von red!sign Graphik Loft bereitgestellten Dienste führen, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von red!sign Graphik Loft erbrachten Leistung.

 

8.6.

Wenn Optimierungs- oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, können möglicherweise Einschränkungen in der Verfügbarkeit des Systems entstehen. Diese Arbeiten werden grundsätzlich in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt und per E-Mail an die Kunden Mailadresse vorher angekündigt.

 

8.7.

red!sign Graphik Loft haftet nicht für die Folgen zeitweiser Funktionseinschränkungen der Produkte, z.B. eines Ausfalls des Hostings einer Website bzw. Nichterreichbarkeit einer gehosteten Domain, oder die Veränderungen von Daten durch Dritte, z.B. Hacker. Auch für die Folgen einer Fehlbedienung oder eines Missbrauchs durch einen Nutzer unserer Produkte haftet red!sign Graphik Loft nicht.

 

8.8.

Eine beauftragte Suchmaschinenoptimierung führt red!sign Graphik Loft nach bestem Wissen und Gewissen durch, kann jedoch keine Gewährleistung für Erfolg oder Nutzen der Maßnahmen übernehmen.

 

8.9.

Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

 

9. Datenschutz

9.1.

red!sign Graphik Loft speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt red!sign Graphik Lofts auch zur Beratung eigener Kunden.

 

9.2.

red!sign Graphik Loft wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

 

9.3.

red!sign Graphik Loft weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet können technisch in der Lage sein, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

 

9.4.

Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten im Abfrageservice von DENIC im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.

 

10. Leistungszeit

10.1.

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

 

11. Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1.

Jeder an red!sign Graphik Loft erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

 

11.2.

Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Web-Darstellungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen red!sign Graphik Loft insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

 

11.3.

Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Web-Darstellungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von red!sign Graphik Loft weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt maßgestaltet, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

11.4.

red!sign Graphik Loft überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

 

11.5.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

11.6.

red!sign Graphik Loft hat das Recht, auf den Veröffentlichungen (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.) als Urheber genannt zu werden. Sofern maßgestaltet allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet red!sign Graphik Loft stillschweigend auf dieses Recht.

 

11 .7.

red!sign Graphik Loft erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos) werden aber zwangsläufig immer wieder von red!sign Graphik Loft für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von red!sign Graphik Loft erstellten Grafik oder Web-Darstellung ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

 

11.8.

Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens red!sign Graphik Loft eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber „maßgestaltet“ erhoben werden. Exklusives Material kann auch verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

 

12. Eigentumsvorbehalt

12.1.

An Entwürfen und Reinzeichnungen und erzeugtem Programmiercode werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

12.2.

red!sign Graphik Loft ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Photoshop /InDesign Originaldateien (PSD, Scripte, Quellcodes), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

13. Schlussbestimmungen

Alle Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Sie können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch für von red!sign Graphik Loft erstellte Rechnungen.

 

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz auf der Homepage red!sign Graphik Loft.de als Nachweis der Arbeiten verwendet werden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in eine ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf.

 

13.1.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in den Arbeitscomputern von red!sign Graphik Loft gespeichert werden. Die Daten werden nur für auftragsbezogene Zwecke des Auftraggebers genutzt.

 

13.2.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von red!sign Graphik Loft, Hamburg.

 

13.3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13.4.

Gerichtsstand ist Hamburg.

 

13.5.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

(Stand: 01.10.2022, Hamburg)